ximax_onlineshop_de_LOGO
Unsere Seite verwendet Cookies für Analysezwecke. Wir nutzen diese Daten, um Ihnen ein bestmögliches Surferlebnis und mehr Funktionen zu bieten.

Ximax Garantiebestimmungen für Schornstein-Sets

Garantieerklärung 
Garantiegeber der nachfolgenden Garantieerklärung ist 
XIMAX 
Gewerbestraße 9 a 
A-6973 Höchst 
Email: info@ximax.at 
Telefon/Fax Österreich/Schweiz: 
Telefon: 0043(0)55787415014 
Fax: 0043(0)55787415020 
Telefon/Fax Deutschland: 
Telefon: 07556-919006 
Fax: 07556-91009 
 

1. Garantieleistung

Die nachfolgende Garantie wird von dem Garantiegeber für Schornsteineinsatzrohre gewährt. 

2. Garantieumfang


Die Garantie gilt europaweit. 
a) Schornsteineinsatzrohre 
Die Garantie gilt für Material- und Herstellungsfehler von Schornsteineinsatzrohre und 
Formteile aus Edelstahl mit RAL-Gütezeichen zur Abgasführung bei Regelfeuerstätten nach 
DIN 18160 Teil 1, die mit Heizöl EL nach DIN 51603 oder GAS nach DVGW Arbeitsblatt G 
260 betrieben, sofern diese dem Schornsteineinsatzrohr zuzuschreiben sind, Die Garantie gilt 
nicht für Mängel, die auf chemische Einflüsse, Transport, Verschleiß, Installationsfehler 
sowie unfachmännische Nutzung zurückzuführen sind. 
Des Weiteren gilt die Garantie nicht für Mängel, die auf die Beschädigung als Folge von 
Naturkatastrophen (Überflutungen, Brand, Blitzeinschlag, Unfällen, korrosiver Umgebung) 
oder andere Umstände, auf die der Garantiegeber keinen Einfluss hat, zurückzuführen sind. 

3. Garantieleistung

Die Garantie umfasst die kostenlose Behebung der in der Garantiezeit auftretenden und unter 
die Garantie fallenden Schäden oder Mängel. Nach Wahl des Garantiegebers wird das 
Ersatzteil geliefert oder das Produkt ausgetauscht. Aus- und Einbau von defekten Teilen 
sowie Auf- oder Abbau des defekten Teils oder der Ware ist nicht Gegenstand der 
Garantieleistung. Die Garantieverpflichtung bezieht sich auf die Korrisionsbeständigkeit und 
mechanische Festigkeit. Sie setzt die Anwendung der DIN 4705 sowie Einhaltung der IfBTRichtlinien und der gültigen Bauordnung voraus. Die Garantieleistung entfällt bei Schäden, 
verursacht durch außergewöhnliche Belastungen wie z.B.: durch Flugrost aus Kessel, 
ungeeignetem Werkstaoff der Verbindungsleitung, Reinigungstür o.ä. oder zu hohen 
Beimengen von Chlor-, bzw. Fluorkohlenwasserstoffen, Schwefeloxyden u. ä. in der  
Verbrennungsluft oder im Abgas. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäße 
Behandlung während der Lagerung, des Transports oder der Montage und Selbstkosten. 
Schornsteineinsatzrohre, die von der Garantie betroffen sind, werden innerhalb Deutschlands 
und Österreichs auf Kosten des Garantiegebers abgeholt und neu geliefert. Bei anderen 
europäischen Ländern hat der Kunde die Kosten für Abholung und Neulieferung zu tragen. In 
diesen Fällen werden dem Kunden die Versandkosten vorab mitgeteilt. 

4. Garantiefall

Für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Schilderung des Mangels, ggf. mit Bildern und 
die Übersendung einer Rechnungskopie an den Garantiegeber Voraussetzung. Die 
Übersendung kann per Email, Fax oder per Post erfolgen. 

5. Garantiezeit

Die Garantiezeit beginnt mit Rechnungsdatum. Die Garantie endet nach einem Ablauf eines 
Zeitraums von 10 Jahren. Erbrachte Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung der 
Garantiezeit. 

6. Allgemeine Bestimmungen

Die Garantie ist übertragbar. 
Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bzw. des Kunden aus 
dem Kaufvertrag, aus Mängelhaftungsrechten und aus dem Produkthaftungsgesetz nicht 
berührt.